Oder – Fluss in Mitteleuropa, bis zur Mündung in das Stettiner Haff 866 km lang, davon 179 km Grenzfluss zwischen der BRD und Polen; auf 717 km Länge schiffbar; Einzugsgebiet 118.861 km², davon in der BRD 5.600 km². Die Oder entspringt 634 m über den Meeresspiegel im mährischen Odergebirge, 25 km östlich von Olmütz. Die wichtigsten Nebenflüsse der Oder sind Oppa, Glatzer Neiße, Weistritz, Katzbach, Bober, Lausitzer Neiße, Welse, Bartsch und die Warthe mit der Netze. Die mittlere Wasserführung beträgt 574 m³/s, ein mittleres Hochwasser bei Schneeschmelze bringt 1.430 m³/s und ein mittleres Niedrigwasser im Sommer 205 m³/s. Die Regulierungsarbeiten im 18. Jahrhundert verkürzten den Lauf des Flusses um 154 km.
Oderbruch – Größter eingedeichter Flusspolder Deutschlands mit einer Fläche von 80.000 ha.
Das Oderbruch ist eine historische Kleinlandschaft an der Oder, dass sein heutiges Aussehen ganz entscheidend der Trockenlegung und Neubesiedlung im 18. Jahrhundert verdankt. Im Oderbruch leben ca.30.000 Einwohner in 16 Städte und Gemeinden.
Oderhochwasser – das erhebliche Ansteigen des natürlichen Abflusses oder Wasserstandes der Oder; kann durch starke Regenfälle, Schneeschmelze, Eisstau, Rückstau entstehen. Flussabwärts pflanzt sich das Hochwasser in Gestalt einer Welle fort, wobei sich der Scheitel abflacht. Es wird zwischen Winter- und Sommerhochwasser unterschieden.
Winterhochwasser werden durch plötzlich einsetzendes Tauwetter bei gefrorenen Böden ausgelöst, bedingt durch intensive Warmluftzufuhr aus Südost. Gleichzeitige Regenfälle verstärken die Hochwasserbildung und -wirkung. Eishochwasser als eine besondere Art entsteht bei Abflusseinengungen durch Eisstau oder Eisversetzungen und den damit steigenden Wasserständen im Rückstaubereich, kann noch verstärkt durch Zunahme des Abflusses im Einzugsgebiet beeinflusst werden. Mit Winterhochwasser an der Oder kann von Anfang November bis Ende März gerechnet werden.
Sommerhochwasser sind auf unmittelbar vorausgehende Starkniederschläge zumeist aufgrund sogenannter „Vb-Wetterlagen“ im Juni/Juli zurückzuführen, die auch während der steigenden Wasserstände noch anhalten können.
Grundeis – ist das sich auf dem Grund fließender Gewässer bildende Eis. Es wächst von der Gewässersohle aus in das Wasser hinein und bildet mitunter bizarre Unterwasser-Skulpturen. Grundeis tritt nur bei anhaltenden strengen Frostperioden und bestimmten Gewässern – auch der Oder - auf. Es bildet sich, wenn der Boden bei dauerhaftem Frost tiefgründig gefriert und dann auch in der Gewässersohle Minustemperaturen erreicht werden. Eine weitere Voraussetzung für die Bildung von Grundeis ist, dass keine Verbindung zwischen dem Gewässer und dem Grundwasser besteht, wenn dieses wärmer als null Grad ist und damit das Einfrieren der Gewässersohle verhindert.
Oderdeich – 80 km Flussdeich (Damm aus Erd- und Baustoffen mit widerstandfähiger Grasnarbe) und Deichverteidigungsweg auf der Deichberme zum Schutz gegen Hochwasser der Oder. Er muss ständig durch den GEDO im Auftrag des Landes Brandenburg gemäht und unterhalten werden.
Im Interesse der Unterhaltung und Funktionssicherheit gibt es für den Oderdeich und die beidseitig fünf Meter breiten Geländestreifen Nutzungsbeschränkungen gemäß §99 des Bbg. Wassergesetzes.
Deshalb sind: Das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, die Entfernung der Grasnarbe, die Errichtung von Bauwerken und Einfriedungen, das Setzen von Masten und sonstigen Merkzeichen, die Geflügelhaltung, das Weiden von Vieh, außer Schafhütung, das Lagern von Stoffen und Gegenständen und das Fahren und Reiten untersagt.
Schlafdeich – ehemaliger Hauptdeich z.B. der „Güstebieser Alten Oder“ mit 59,6 km, der durch den neuen Hauptdeich der Oder seine ursprüngliche Funktion verloren hat. Häufig dient er als zweite Deichverteidigungslinie.
Ringdeich – Deich der das zu schützende Gelände - z.B. das durch den Deichkörper stark sickernde Drängewasser - allseitig umgibt. Anmerkung: auch als Qualm,- Kuver,- oder Schlossdeich bezeichnet.
Kade – Aufkadung, behelfsmäßige Erhöhung eines Deiches – in der Regel mit Sandsäcken.
Sandsäcke – werden zum Hochwasserschutz und zur Deichverteidigung eingesetzt. Man kann mit ihnen Sandsackdeiche errichten, vorhandene Deiche erhöhen (Aufkaden), Deichfuß-Sicherungen durchführen. Sandsäcke bestehen aus Naturfasern (Jute) oder Kunststoff. Zum Hochwasserschutz werden sie meist zu 2/3 mit Sand (12-16 kg) gefüllt und offen verwendet. Dabei wird die Öffnung umgeklappt und unter den Sack gelegt. Beim Hochwasser der Oder 1997 wurden 8,5 Millionen Sandsäcke verbaut.
Faschinen – sind einige Meter lange, etwa 0,3m dicke, durch Bindedraht zusammengehaltene walzenförmige Bündel aus frischem, nicht sperrigen, totem oder verwurzelungsfähigem Reisig. Faschinen werden im Wasserbau zur Ufer- oder Gewässersohlenbefestigung, zur Deichsicherung gemeinsam mit Sandsäcken, aber auch beim Küstenschutz, bei der Wiederaufforstungen an Hängen und im Bergbau zum Einsatz gebracht. Beim Hochwasser der Oder 1997 wurden 120.000 Faschinen verbaut.
Drängewasser – (Qualmwasser) ist Wasser, das durch den Wasserdruck des höheren Flusspegels, insbesondere bei grobporigem, sandig – kiesigem Bodenuntergrund, den Deich unterströmt.
Es tritt häufig unmittelbar hinter dem Deich an die Oberfläche und bildet temporäre Flachgewässer, wenn es nicht durch Schöpfwerke abgeführt wird.
Manchmal kann der Wasseraustritt „brodelnd“ bzw. „qualmend“ erfolgen, weil im Boden eingelagerte Luft hochgedrückt wird. Landläufig nennt man dieses Phänomen daher Qualmwasser.
Das übrige bei Hochwasser durch den Deich drückende und an der Innenböschung austretende Wasser nennt man Quellwasser, Kuverwasser, Schweißwasser oder auch Drängewasser.
Deichgraben – (Parallelgraben) - er dient der Aufnahme von Drängewasser und Wasser des Deichkörpers, besonders bei Hochwasser. Die Unterhaltung der 64 km obliegt dem GEDO im Auftrag des Landes Brandenburg.
Deichschau – Überprüfung des Oderdeiches durch die Schaukommission im Frühjahr und im Herbst.
Teilnehmer sind: Landkreise, Land Brandenburg, Verwaltungsämter, GEDO, THW, Wasser- und Schifffahrtsamt, Bundespolizei, Bundeswehr und Bürger.
Deichläufer – ehrenamtliche Bürger, die in der Regel von den deichanliegenden Gemeinden benannt werden müssen.
Diese Bürger werden dem Landkreis gemeldet und regelmäßig durch diesen mit Unterstützung des GEDO und des THW in ihren Aufgaben eingewiesen. Der Einsatz erfolgt ab Alarmstufe III.
Hochwasseralarmstufe I. – Wasserstandsmeldedienst
Informationen zu Pegelständen werden durch das Landesumweltamt erfasst und an den Landkreis sowie Verwaltungsämter weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und ein weiterer Anstieg erwartet wird.
Hochwasseralarmstufe II. – Kontrolldienst
Besonders gefährdete Deichabschnitte, Bauwerke und Gewässer werden durch den Gewässer- und Deichverband (GEDO) täglich kontrolliert und auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft.
Hochwasseralarmstufe III. – Wachdienst
Die Gemeinden müssen auf Anweisung des Landrates Helfer / Deichläufer zur Verfügung stellen. Deiche, Bauwerke und Gewässer am Deich werden ständig beobachtet. Eventuelle Schäden sollen sofort behoben werden.
Hochwasseralarmstufe IV. – Katastrophenabwehr Hochwasser
Es besteht die Gefahr, dass Deiche überflutet werden oder sogar brechen. Es werden Maßnahmen zur Evakuierung vorbereitet. Bei der Verteidigung von Deichen wird unter anderem das THW, der GEDO, die Feuerwehren und wenn erforderlich, die Bundeswehr einbezogen.
NN – Abkürzung für Normalnull bei Höhenangaben. Für das Oderbruch ist es in der Regel der Bezug auf den Pegel 0,000 zu Amsterdam.
Hochwassermeldepegel – ist für das Oderbruch, nach Einmündung der Warthe in die Oder, der Pegel Kienitz am Oderfluss – km 633,0 und einem Pegel Nullpunkt (m NN) von 5,175 m.
Richtwasserstände – der Alarmstufen am Pegel Kienitz
I II III IV
480 550 580 595 ohne Eis
450 520 565 595 mit Eis
Niederschlagsgebiet – das oberirdische von Wasserscheiden anderer Flüsse getrennte Gebiet.
Das Niederschlagsgebiet der Oder von Lebus bis Hohensaaten (das Oderbruch mit den Flächen der westlichen Zuflüsse in das Bruch) sowie die Niederschlagsgebiete der Klinge in Frankfurt(Oder) und das Altzeschdorfer Mühlenfließ entsprechen mit 1.400 km² (140.000 ha) dem Verbandsgebiet des GEDO.
Flusspolder– Eine gegen Überflutungen eingedeichte Niederung am Fluss.
Das Relief des Oderbruchs ist relativ eben. Gleichwohl fällt das Gebiet von ca. 14 m über NN im Südosten auf ca. 4 m über NN nach Norden hin ab. Neben diesem Süd–Nordgefälle senkt sich das Gelände von Osten zum westlichen Rand des Oderbruchs um ca. 2 – 3 m. Diese Ausformung des Geländes hat zur Folge, dass ein Großteil des Oderbruchs unterhalb des Odermittelwasserstandes liegt. Daraus resultiert ein ganzjähriger Drängewasserzustrom von ca. 118 Mio.m³ Wasser aus der Oder in das Oderbruch. Hinzu kommen ca. 93 Mio. m³ / Jahr ober- und unterirdische Zuflüsse von den westlichen Hochflächen.
Grundwasser – Wasser, das durch Versickerung der Niederschläge oder aus Seen und Flüsse in den Erdboden eingedrungen ist und die Hohlräume oberhalb einer wasserundurchlässigen Schicht zusammenhängend ausfüllt.
Binnenhochwasser– herrscht, wenn es durch übernormale Niederschläge in einem längeren Zeitraum, durch Tauen einer nennenswerten Schneedecke oder auch durch verstärktes Drängewasser eines höher liegenden Flusses bei Polderflächen, besonders bei Zusammentreffen mehrerer dieser Faktoren, zur vollständigen Sättigung und teilweisen Überstauung des Bodens, zum großräumigen Grundwasseranstieg und großflächigen Überflutungen in Senken und Tieflagen kommt.
Im Gegensatz zum „klassischen“ Hochwasser mit dem Zufluss aus Gewässeroberläufen kann auch Binnenhochwasser vor Ort entstehen, wenn die natürlichen oder/und künstlich geschaffenen Gewässer nicht in der Lage sind, das anfallende Wasser unmittelbar abzuführen. In Folge dessen können die Gewässer ausufern und zusätzliche Schäden im Überstaubereich herbeiführen. Binnenhochwasser kann zu erheblichen Schädigungen vor allem der Infrastruktur, von Bebauung und landwirtschaftlichen Flächen führen.
Gewässer I. Ordnung – Fließgewässer im Oderbruch von überregionaler Bedeutung, die die Aufgabe haben, das Binnenwasser aus den Gewässern der II. Ordnung aufzunehmen und schadlos abzuführen. Im Oderbruch gibt es 161 km Gewässer I. Ordnung, die sich unbeschadet des Eigentums - per Gesetz - in der hoheitlichen Zuständigkeit des Landes Brandenburg befinden. Gemäß einer Landesentscheidung unterhält und bewirtschaftet der GEDO diese Gewässer im Auftrag des Landes Brandenburg.
Gewässer II. Ordnung – Fließgewässer im Oderbruch von regionaler und überregionaler Bedeutung, die die Aufgabe haben, das Binnenwasser der Flächen des Oderbruch direkt oder mittels Schöpfwerke schadlos aufzunehmen und vorrangig in Gewässer I. Ordnung abzuführen. 1.200 km Gewässer II. Ordnung gibt es im Oderbruch die sich unbeschadet des Eigentums - per Gesetz - in der hoheitlichen Zuständigkeit des GEDO befinden.
Vorfluter – im Wasserrecht der DDR wurden die Gewässer unterteilt in:
Gewässerschau – gemäß Satzung des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ werden mindestens zweijährlich Gewässerschauen durchgeführt.
Die Aufgabe besteht darin, die Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen zu besichtigen und festzustellen, ob
Teilnehmer an den Schauen sind: Kreis- und Landesbehörden, Amtsverwaltungen und Gemeinden, Landwirte und Bürger, Vorstands- und Ausschussmitglieder des GEDO.
Schöpfwerk – Pumpwerk zur künstlichen Entwässerung des Binnenlandes, wenn keine ausreichend natürliche Entwässerung möglich ist.
Im Oderbruch gibt es 2 Hochwasserschöpfwerke der I. Ordnung in Neu,- und Alttornow - die in der hoheitliche Zuständigkeit des Landes Brandenburg stehen - und 35 Schöpfwerke der II. Ordnung - die in der hoheitliche Zuständigkeit des Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) stehen - und die etwa 30.000 ha Binnenland entwässern und vom GEDO unterhalten und betrieben werden.
Wehr – (Stau) Bauwerk innerhalb des Querschnittes eines Wasserlaufes, das vorwiegend der Hebung des Wasserstandes, der Änderung des Wasserspiegelgefälles oder der Regelung des Abflusses dient.
Im Oderbruch gibt es 250 Stauanlagen, die vom GEDO und den Nutzungsberechtigten betrieben und unterhalten werden.
Pegel – Messeinrichtung zur Bestimmung des Wasserstandes im Gewässer und des Grundwasserstandes im Boden.
Im Oderbruch gibt es 72 Pegelanlagen, die vom GEDO und vom Land Brandenburg abgelesen und unterhalten werden.
Wassereinleiter – sind Bauwerke im Oderdeich, die Wasser aus der Oder in Flüsse (Gräben) des Oderbruch im natürlichen Gefälle oder im Hebeprinzip – je nach Bedarf – befördern können.
Im Oderbruch gibt es 3 Oderwassereinleiter im Raum Reitwein, Kienitz und Güstebieser Loose die vom Land Brandenburg gebaut und vom GEDO betrieben und unterhalten werden.
Dränung – Dränage, die Entwässerung von Bodenschichten durch Ableitung des Wasserüberschusses im Boden durch unterirdisch verlegte Dränrohre aus Ton oder Kunststoff.
Im Oderbruch wurden von 1961 bis 1988 insgesamt 4.712 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche dräniert. Die Funktionstüchtigkeit der Dränage ist abhängig von einer regelmäßigen Spülung und Unterhaltung der Leitungen, mindestens alle 5 Jahre.
Biber(Castor fiber) –Familie der Nagetiere. Mit rd. 90 cm Länge und 30 kg Masse ist der Biber das größte europäische Nagetier. In Anpassung an das Wasserleben hat er einen horizontal abgeplatteten, schuppigen bis zu 30 cm langen Schwanz (Kelle) und Schwimmhäute an den Hinterfüßen. Er hat dunkles kastanienbraunes Fell und wirft bis vier Junge pro Jahr. Die Nahrung besteht aus Rinde und anderen Pflanzenteilen. Der Biber baut Burgen mit Luftschacht , deren Kammern nur durch unter Wasser mündende Gänge zugänglich sind, und Dämme aus Stämmen, Ästen und Schlamm zur Regulierung des Wasserstandes. Im Oderbruch finden wir ihn im und am Deich und in fast allen Fließgewässer. Der Schaden den der Biber anrichtet ist mittlerweile erheblich. Die Forderungen zur Bestandsminimierung werden immer deutlicher. In Deutschland steht der Biber unter Naturschutz.
Bisamratte(Ondatra zibethicus) – Nagetier der Familie Wühler, ursprünglich im nördlichen Amerika, seit Anfang des 20 Jahrhundert auch bei uns, 30 bis 40 cm lang (ohne den seitlich abgeplatteten Schwanz, etwa 1,8 kg Gewicht, in der Lebensweise biberähnlich. Pro Jahr mehrere Würfe mit bis zu 8 Jungen. Durch seine Wühltätigkeit an Dämmen und Ufern verursachen sie beträchtliche Schäden. Ein Bisamjäger beim GEDO fängt jährlich etwa 400 Bisamratten, vorrangig im Deich.
Gewässer- und Deichverband Oderbruch – GEDO
Körperschaft des Öffentlichen Rechts für die Unterhaltung von Fließgewässer und Deiche und für die Unterhaltung und den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen.
Gewässerbeirat – Fachbeirat für wasserwirtschaftliche Fragen im Verantwortungsbereich des Landkreises Märkisch Oderland (MOL). Im Fachbeirat, der alle 8 Wochen zusammentritt, arbeiten mit:
Fachbehörden des Landkreises ( Wasser,- Naturschutz,-Fischerei,-Landwirtschaft-, ZKB), Gewässer- u. Deichverband Oderbruch, Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“, ZALF Müncheberg, Biosphärenreservat Schorfheide Chorin, Naturpark Märkische Schweiz, THW, Bauernverband , ehrenamtliche Bürger und das Landesamt für Umwelt, (LUGV). Das LUGV leitet den Gewässerbeirat.
Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz – LUGV
Fachbehörde des Ministeriums und zuständig für gesetzliche Aufgaben, insbesondere für den Hochwasserschutz, für die Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer I. Ordnung, für den Natur- und Umweltschutz und weitere Aufgaben. Bis zu den Landtagswahlen 2009 – Landesumweltamt – LUA.
Technisches Hilfswerk – THW
Seit seiner Gründung im Jahr 1950 heute ein unverzichtbarer ehrenamtlicher Partner für die Gefahrenabwehr im Oderbruch.
Wappen des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch(GEDO) – Wahre und wehre
Das von Gustav Adolf Cloß in Berlin gestaltete und am 19. Dezember 1928 von den Deichverbänden der Ober- und Niederoderbruchs angenommene Wappen wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) vom 14. Dezember 1995 Wappen des GEDO.
Im unteren Feld erinnert eine Seerose in natürlichen Farben auf blauem Grund an den Zustand des Oderbruch vor der Entwässerung. Das Schild ist durch einen goldenen Querbalken (Damm – Deich) geteilt. Im oberen Feld symbolisieren drei goldene Weizenähren auf schwarzem Grund auf den heutigen Kulturzustand des Oderbruchbodens hin. Das Jahr 1717 ist das Gründungsjahr des ersten Deichverbandes im Oderbruch.
Odernixe – in alten Zeiten glaubte man an Geister und Sagengestalten. Hier im Oderbruch waren es naturgemäß Wassergeister. Zu ihnen gehörte die Odernixe. In den Sagen erschien sie auch in menschlicher Gestalt zu den Tänzen des Landvolkes. Für den legendären Fischreichtum des Bruches machte man sie ebenso verantwortlich wie für die zerstörerische Wirkung der Oderfluten. Während einst alle Oderbrücher gehörigen Respekt vor der Odernixe hatten, sollte sie heute ein unverwechselbares Symbol für das Oderbruch sein.
Oderbruchfahne – wurde eigens zum Jubiläum „250 Jahre neuer Oderkanal“ am 02. Juli 2003 vorgestellt. Die Farben wasserblau und silbergrau sind die alten Stadtfarben der Stadt Wriezen. Wasserblau symbolisiert das Oderbruch als Gewässerlandschaft, während silbergrau (heraldisch weiß) den Hintergrund für die Wappendarstellung Wriezens bot, nämlich den roten brandenburgischen Adler. Außerdem symbolisiert die Farbe Silber den legendären Fischreichtum, der wiederum an die Fischereitraditionen im Oderbruch vor seiner Trockenlegung erinnert.
Im Wappen des GEDO kommen diese Farben ebenso vor, nämlich blau für den stets bereiten Feind oder Freund, das Wasser und silbern für die Seerose.
Verzeichnis der Literatur und Unterlagen